Rechtskonforme Preisangaben in Online-Shops per Microservice

Wie kannst Du rechtskonforme Preisangaben in Deinem Online-Shop durch die Implementierung eines Microservices sicherstellen? Wir zeigen Dir, wie Du die Vorgaben gemäß PAngV und Omnibus-Richtlinie mit Hilfe der Loyalty-Lösung unseres Partners Talon.One umsetzen kannst.

15
May
 
2023
Mike Schnoor

Online-Shops müssen über den Gesamtpreis ihrer Produkte informieren, damit Preisvergleiche möglich sind. Dies regelt die Preisangabenverordnung (PAngV) und legt fest, wie ein Unternehmen seine Preise im Online-Shop angeben muss. Insbesondere bei Rabattaktionen wirkt sich die EU-weite Omnibus-Richtlinie aus, deren Vorgaben von älteren Shopsystemen technisch nicht ohne weiteres umgesetzt werden können. Eine moderne E-Commerce-Plattform auf Basis der MACH-Architektur kann jedoch im Zusammenspiel mit der Loyalty-Lösung unseres Partners Talon.One diese gesetzlichen Vorgaben erfüllen. In diesem Beitrag zeigen wir Dir, wie Du die Vorgaben der PAngV und der Omnibus-Richtlinie erfüllen kannst.

Preisangabenverordnung und Omnibus-Richtlinie

Die gute Nachricht vorweg: Wenn Du Produkte und Dienstleistungen ausschließlich an Unternehmen verkaufst, betrifft Dich diese Auswirkung auf die Preisangaben und Rabattierungen nicht, als wenn Du Dich mit einem B2C-Shop an Verbraucherinnen und Verbraucher richtest.

Deren Schutz genießt bekanntlich einen hohen Stellenwert, der vom Gesetzgeber in der Vergangenheit immer weiter gestärkt wurde. Jede Verordnung und jede Richtlinie wirkt sich ab ihrem Inkrafttreten direkt auf jedes E-Commerce-Projekt aus. Wenn Du also aktiv einen Online-Shop mit Produkten oder Dienstleistungen betreibst oder in naher Zukunft einen Online-Shop als Greenfield, MVP oder Proof of Concept starten möchtest, musst Du zwangsläufig die Voraussetzungen der PAngV und der Omnibus-Richtlinie erfüllen.

Die Verordnung verpflichtet Dich dazu, allen Verbraucherinnen und Verbrauchern im Rahmen des digitalen Bestellvorgangs Deines Online-Shops den Bruttogesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben sowie der anfallenden Fracht-, Liefer- und Versandkosten und sonstiger Nebenkosten zu informieren. Diese Preisangabe muss in unmittelbarer Nähe zu den angebotenen Produkten oder Leistungen in Deinem Online-Shops angezeigt werden.

Preisangaben müssen vollständig und kenntlich gemacht sein

Diese Angaben kannst Du direkt mit „inkl. MwSt. zzgl. Versand“ oder mit einem Sternchen und erläuterndem Verweis kenntlich machen, solange die Erläuterung zum Sternchen auf der jeweiligen Seite immer gut sichtbar zu sehen ist. Wichtig ist dabei die direkte Verlinkung auf die weiteren Details der Versandkosten, die bekanntlich je nach Größe von Produkten und Verpackungen, nach dem Gewicht oder nach Versanddienstleister variieren können.

Ausgenommen von dieser umfangreichen Kennzeichnungspflicht sind reine Werbemaßnahmen wie beispielsweise Banner- und Text-Ads oder klassische Printprodukte. Ebenso kann die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers ohne Angaben zur Besteuerung verwendet werden.

Die Omnibus-Richtlinie hat auch Auswirkungen auf die Preisangaben in Online-Shops. Als Online-Händler musst Du bei Streichpreisen immer den niedrigsten Preis der letzten dreißig Tage als Vergleichswert angeben. Damit sollen gezielte Preiserhöhungen mit dem Ziel der Vermeidung von irreführenden Rabattierungen kenntlich gemacht werden. Diese EU-Richtlinie stellt somit eine weitere Rechtsgrundlage dar, die seit Mai 2022 zu mehreren Anpassungen im Verbraucher- und Wettbewerbsrecht geführt hat.

Drei Beispiele für Preisangaben bei Rabattaktionen

Sobald Du die Preise in Deinem Online-Shop veränderst, musst Du Deine B2C-Zielgruppe darüber informieren. Doch wie wirkt sich nun die PAngV in Kombination mit der Omnibus-Richtlinie konkret auf die Preiseangaben aus? Online-Händler müssen bei einer Rabattaktion immer den niedrigsten Preis als Vergleichswert angeben, der in den letzten 30 Tagen vor der Rabattaktion gegolten hat.

Beispiel 1: Ein Produkt kostet am 1. Oktober regulär 180,00 € und wird am 15. November auf 220,00 € erhöht. Am „Black Friday“, den 24. November, soll das Produkt zu einem reduzierten Preis für 150,00 € angeboten werden. Weil die Preiserhöhung innerhalb von 30 Tagen vor der Ermäßigung stattgefunden hat, muss der Händler bei der Preisangabe den niedrigsten Wert als Vergleichswert angeben –180,00 € statt 220,00 €. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher leichter erkennen, dass der ursprüngliche Preis deutlich unter dem rabattierten Preis lag.

Beispiel 2: Ein Produkt kostet zum 1. Oktober regulär 150,00 € und wird am 15. November auf 220,00 € erhöht. Zum Black Friday am 24. November soll das Produkt für 150,00 € rabattiert angeboten werden. Wie im ersten Beispiel erfolgt die Preiserhöhung erfolgte innerhalb von 30 Tagen, der niedrigste Wert dient als Vergleich. Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, dass der Online-Händler offenbar keinen echten Rabatt auf das Produkt gewährt.

Beispiel 3: Ein Produktpreis wurde bereits zum Black Friday am 24. November auf 125,00 € herabgesetzt und nach der Aktion wieder auf den regulären Preis in Höhe von 175,00 € angehoben. Im darauffolgenden Weihnachtsgeschäft möchte der Online-Händler sein Lager räumen und bietet das Produkt erneut zu einem günstigeren Preis von 150,00 € an. Da diese Streichpreise innerhalb von 30 Tagen stattfinden, muss der Vergleich im Online-Shop mit den rabattierten Preisen erfolgen, also mit dem Verkaufspreis vom Black Friday und nicht mit den zwischenzeitlich wieder regulär erhöhten Preisen.

An diesen drei Beispielen erkennst Du schnell, dass die PAngV und Omnibus-Richtlinie Dich zwangsläufig vor eine zentrale Herausforderung stellen: Kann Deine Shop-Software diese Preisanpassungen überhaupt umsetzen?

Microservice zur automatisierten, rechtskonformen Preisauszeichnung

Die Antwort auf diese Frage ist in vielen Fällen, dass Du Dich mit einer individuellen Eigenentwicklung oder mit Drittanbieter-Plugins auseinandersetzen musst, die womöglich nicht den spezifischen Anforderungen des deutschen bzw. europäischen Marktes entsprechen. Wenn Du in Deinem Online-Shop häufig unterschiedliche Rabattaktionen durchführen möchtest, kannst Du dafür den Microservice von Talon.One einsetzen und perspektivisch Dein E-Commerce-Projekt konzeptionell auf ein neues Level heben.

Loyalty- und Promotionlösung von Talon.One

Talon.One ist eine flexible Loyalitäts- und Promotionssoftware, deren Einsatz wir bei kernpunkt in unseren Kundenprojekten empfehlen. Der Microservice von Talon.One wird per API an einen bestehenden Online-Shop angebunden und läuft eigenständig in der Cloud – ganz unabhängig vom jeweiligen Frontend als Headless-Lösung. Über einen Campaign Manager lassen sich durch die Definition einfacher Regeln flexible und ansprechende Promotion-Kampagnen erstellen - ohne auch nur eine Zeile Code schreiben zu müssen. So lassen sich die Rabattaktionen gemäß den Vorgaben der PAngV und der Omnibus-Richtlinie einfach planen und aussteuern.

Talon.One hat seine Lösung um eine umfassende Pricing Engine erweitert. Damit werden die Arbeitsabläufe für Preisgestaltung und Verkaufsförderung über eine Schnittstelle konsolidiert. Durch die Integration mit Talon.One kannst Du die Preise aus Deinem PIM direkt in die Pricing Engine übertragen, um die Streichpreise oder Rabatte, die Produktkennzeichnung und die Einhaltung der Richtlinien zu verwalten.

Sobald Du Dein Inventar mit Talon.One synchronisiert hast, kannst Du die Streichpreise anlegen. Dazu wählst Du die entsprechenden Produkte aus dem Produktkatalog aus und definierst die Rabatte. Der Promotion Manager von Talon.One fügt dann ein Produkt zum Inventar hinzu oder ändert eine aktive Kampagne in Talon.One entsprechend der neuen Daten. Die Pricing Engine evaluiert verschiedene Rabattpreise für die Zielprodukte aus und generiert automatisch die korrekten Streichpreise, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern angezeigt werden. Alle Ergebnisse werden über die API mit dem Shop-System synchronisiert, so dass Du entscheiden kannst, wann und wie diese Informationen in Deinem Shop angezeigt werden.

Nutze die Expertise vom kernpunkt-Team

Die Auswirkungen der Omnibus-Richtline auf die Preisangabenverordnung sind nicht zu unterschätzen und sind schon seit Mai 2022 gültig. Das Team von kernpunkt setzt Talon.One ein, um E-Commerce-Lösungen unserer Kunden um intelligentere und skalierbarere Werbekampagnen zu erweitern. Als strategischer Implementierungspartner und operativer Umsetzer unterstützen wir Dich dabei, Deinen Online-Shop um diese Funktionalitäten gezielt zu erweitern.

Egal ob Greenfield, MVP, Proof-of-Concept oder bestehender Online-Shop: Wenn Du in Deinem E-Commerce-Projekt an den Punkt gekommen bist, an dem Deine Shop-Software die gesetzlichen Anforderungen an Preisangaben bei Rabattaktionen nicht erfüllen kann, dann ruf uns an oder schreibe uns! Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Dein E-Commerce-Projekt.

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Matthias Steinforth, Mitgründer und Managing Partner der Digitalagentur kernpunkt.

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